Bereich für ältere Menschen näher auf das „Betreute Wohnen", die „Hausgemeinschaf-ten" und im Bereich für Menschen mit Behinderungen auf das „Wohnen im Verbund" eingegangen. Zu nennen sind z. B. Altendorf, Altenwohngemeinschaft, Begleitetes Wohnen, Betreutes Wohnen, Hausgemeinschaft, Integriertes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen.. Die Oberste Baubehörde und die Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V., BSQBW gehen von der gleichen Begrifflichkeit aus, was unter „Betreutem Wohnen" zu verstehen ist, wenn für nachfolgend genannte Be-reiche die aufgeführten DIN - Vorschriften eingehalten sind: Innere Erschließung und Gemein-schaftsräume

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Gibt es eine gesetzliche Definition? Für die genannte Form des betreutes Wohnens gibt es weder eine bundesgesetzliche Definition, noch spezielle zivilrechtliche Vorschriften. Vom betreuten Wohnen müssen Pflegeeinrichtungen unterschieden werden. Diese unterliegen dem Heimgesetz des Bundes, den Heimgesetzen der Bundesländer sowie dem Wohn- und.. Für Betreutes Wohnen werden die Pflichten von den jeweiligen Heimgesellschaften unterschiedlich gehandhabt und vertraglich exakt fixiert. Hingegen lauten für Betreutes Wohnen die Rechte ähnlich wie beim klassischen Mietmodell - insbesondere bei Ereignissen wie einer Kündigung.